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Kopftuch II
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#102368) Verfasst am: 13.03.2004, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

In Baden-Württemberg geht das Ringen um ein Kopftuchverbot weiter. Bei einer Landtagsanhörung bewerteten führende Rechtsexperten das geplante Gesetz extrem unterschiedlich. Unterdessen hat Kultusministerin Annette Schavan (CDU) eine weitere muslimische Lehrerin vor die Tür gesetzt.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,290423,00.html
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Alzi
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#110568) Verfasst am: 01.04.2004, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Entwurf zur Vorlage im Landtag angenommen, Kreuz, Kippa und Ordenstracht erlaubt, aber kein Kopftuch.

Zitat:
In der Begründung zu dem Gesetz heißt es, aufgrund der Regelung sei das Tragen eines Kopftuchs unzulässig, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter damit "eine mindere Stellung der Frau (...) als auch eine fundamentalistische, kämpferische Stellungnahme für ein theokratisches Staatswesen" verbindet. Demgegenüber dürften Lehrer christliche und jüdische Symbole wegen der in der Landesverfassung verankerten "christlichen und abendländischen Erziehungswerte" weiterhin tragen.
http://religion.orf.at/projekt02/news/0311/ne031111_kopftuch_fr.htm


Andere Bundesländer wollen folgen.


Edit: jetzt habe ich bei obigem Link glatt das Datum übersehen - im Radio haben sie heute gemeldet, daß der Gesetzentwurf angenommen wurde, ob das ein Aprilscherz war? Am Kopf kratzen
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Wer heilt hat recht!


Zuletzt bearbeitet von Alzi am 01.04.2004, 12:03, insgesamt einmal bearbeitet
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#110617) Verfasst am: 01.04.2004, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#110695) Verfasst am: 01.04.2004, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst

Showdance Mein lieber Hr. Gesangsverein!
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#110697) Verfasst am: 01.04.2004, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst

Showdance Mein lieber Hr. Gesangsverein!


Nonnen dürfen weiterhin in Ordenstracht unterrichten.
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Gast






Beitrag(#110699) Verfasst am: 01.04.2004, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst

Showdance Mein lieber Hr. Gesangsverein!


Nonnen dürfen weiterhin in Ordenstracht unterrichten.


Das kommt auch noch weg. Salamitaktik. Cool
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#110700) Verfasst am: 01.04.2004, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst

Showdance Mein lieber Hr. Gesangsverein!


Nonnen dürfen weiterhin in Ordenstracht unterrichten.

*mecker* *mecker*

Der Fortschritt zählt! Ich habe ja schon im ersten Kopftuch-Thread vermutet, dass die ganze Debatte der Trennung von Kirche und Staat nutzen wird. Sehr glücklich
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Gast






Beitrag(#110704) Verfasst am: 01.04.2004, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich zählt der Fortschritt. Und derzeit ist eine totale Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Raum (neben der Abschaffung des Sonderarbeitsrechts und der systemimmanenten Diskriminierung in kirchlichen Betrieben) wohl der erfolgversprechendste Ansatz. Sehr glücklich

Die nächsten Schritte sind dann eh schon die Abschaffung des Religionsunterrichts und der Kirchensteuer.

Danach noch das Eherecht abschaffen und evtl. langsam beginnen, gewisse Beschränkungen für Kulte einzuführen.

Und der Sieg ist unser! Let's Rock
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#110705) Verfasst am: 01.04.2004, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst

Showdance Mein lieber Hr. Gesangsverein!


Nonnen dürfen weiterhin in Ordenstracht unterrichten.

*mecker* *mecker*

Der Fortschritt zählt! Ich habe ja schon im ersten Kopftuch-Thread vermutet, dass die ganze Debatte der Trennung von Kirche und Staat nutzen wird. Sehr glücklich


Sicher. Von mir. Die überhaupt nicht für ein Kopftuchverbot eingetreten ist.

Gröhl...Gröhl...Gröhl...
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#110717) Verfasst am: 01.04.2004, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:

*mecker* *mecker*

Der Fortschritt zählt! Ich habe ja schon im ersten Kopftuch-Thread vermutet, dass die ganze Debatte der Trennung von Kirche und Staat nutzen wird. Sehr glücklich


Sicher. Von mir. Die überhaupt nicht für ein Kopftuchverbot eingetreten ist.

Gröhl...Gröhl...Gröhl...

Ich habs zuerst gesagt! Nänääänää
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#113980) Verfasst am: 08.04.2004, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
HU-Presseerklärung Nr. 7/ 2004
Freigabe sofort

HUMANISTISCHE UNION begrüßt Regelung des Berliner Senats zur
weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates

„Berliner Modell“ wird als Schritt in die richtige Richtung gewürdigt
Das Grundgesetz verlangt vom Staat Neutralität gegenüber den Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften. Mit diesem Gebot steht die in Berlin
getroffene Regelung im Einklang, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter
Dr. Jürgen Kühling, Mitglied des Bundesvorstandes der HUMANISTISCHEN UNION.
„Das Verbot für LehrerInnen und andere staatliche Bedienstete, sichtbare
religiöse und weltanschauliche Symbole, welche die Zugehörigkeit zu einem
bestimmten Bekenntnis signalisieren, an ihrem Arbeitsplatz zu tragen, kann
dazu beitragen, Konflikte in unserer multikulturellen Gesellschaft bereits
im Ansatz zu entschärfen.“
Das Berliner Gesetz hält sich auch an die Vorgaben des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2003. Danach müssen gesetzliche
Regelungen des „Kopftuchkonflikts“ durch die Bundesländer den Grundsatz der
Gleichheit aller religiösen Bekenntnisse beachten. Ein erneuter Gang zum
Bundesverfassungsgericht in dieser Frage könnte so vermieden werden. Bei den
einschlägigen Gesetzen und Gesetzentwürfen anderer Bundesländer, die
islamische Symbole verbieten, christlich-jüdische Symbole aber zulassen
wollen, rechnet die HUMANISTISCHE UNION mit der Aufhebung durch das höchste
deutsche Gericht.
Im Verfassungsstreit um das Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst
gefordert, den Lehrerinnen das offene Tragen weltanschaulicher Symbole
grundsätzlich zu gestatten. So kann schon in der Schule ein toleranter
Umgang mit Andersgläubigen eingeübt werden. Diese Forderung bleibt bestehen.
Dr. Jürgen Kühling erklärt dazu: „Die in Berlin geplanten flankierenden
Maßnahmen zur besseren Integration und gegen die Diskriminierung von
MigrantInnen können zu einem friedlichen Miteinander ebenfalls, vielleicht
sogar effektiver beitragen. Dieses Ziel ist heute zentraler denn je“. Die
Regierungsfraktionen von SPD und PDS hatten konkrete Integrationsmaßnahmen
angekündigt: die Aufklärungsarbeit zum Islam soll vorangebracht, eine
Antidiskriminierungsstelle eingerichtet sowie die Einstellung von
BürgerInnen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst gefördert
werden.
Die massive Kritik des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche
Deutschland, Wolfgang Huber, und des Erzbistums Berlin am Berliner Senat
wertet die HUMANISTISCHE UNION als einen Versuch, Privilegien und
Vormachtstellung der christlichen Amtskirchen gegenüber anderen in
Deutschland ebenfalls ausgeübten Religions- und
Weltanschauungs-Gemeinschaften zementieren zu wollen. Mit den Vorgaben des
Grundgesetzes ist diese Position nicht zu vereinbaren.

Für Rückfragen:
Humanistische Union e.V.
Bundesgeschäftsführung
Rechtsanwalt Nils Leopold, LL.M.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel. 030-20450256"
Fax 030-20450257"
Web: www.humanistische-union.de
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#116451) Verfasst am: 16.04.2004, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Warum trägt Jesus mutmassliche Mutter Maria auf allen möglichen Gemälden einen Kopftuch?
War das damals im alten Israel üblich?
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#116941) Verfasst am: 18.04.2004, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ansichten über das Religionssymbol Kopftuch
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Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#119602) Verfasst am: 29.04.2004, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auch in Niedersachsen soll das Kopftuch nun verboten werden:

http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=politicsNews&storyID=501020§ion=news

Zitat:
Niedersachsen verbietet als zweites Bundesland Lehrerinnen im Unterricht das Tragen von Kopftüchern, die vielfach als Symbol für die Unterdrückung moslemischer Frauen gewertet werden.

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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#123372) Verfasst am: 10.05.2004, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tja ...

Zitat:
SCHAL, STIRNBAND, PERÜCKE

Was gilt eigentlich als Kopftuch?

Von Marcus Schmidt

Noura Rouchou, 50, will nicht barhäuptig unterrichten. Ihr Kopftuch tauschte die Arabischlehrerin in Wolfsburg aber listig gegen ein breites Stirnband. Nun hat das Kultusministerium ein Problem: Ist das noch modisch zulässig, oder verstößt die Tunesierin schon gegen das Kopftuchverbot im neuen Schulgesetz?


Zitat:
Die Entscheidung liegt aber ohnehin nicht mehr in den Händen des Schulleiters. Längst hat sich die Bezirksregierung in Braunschweig des Falles angenommen und die Lehrerin zu einem dienstlichen Gespräch einbestellt. "Frau Rouchou ist dabei das vollständige Bedecken ihrer Haare durch ein Kopftuch oder eine alternative Kopfbedeckung untersagt worden", berichtet Pressesprecherin Anke Sonnenburg.


Zitat:
Entscheidend sei nicht, ob eine Lehrerin ein Kopftuch trage, sondern ob "das äußere Erscheinungsbild Zweifel daran weckt, dass die Lehrerin ihren Bildungsauftrag überzeugend vermittelt", zitiert Georg Weßling, Sprecher des Kultusministeriums in Hannover, aus der neuen Fassung des Schulgesetzes.

(...)

Auch "Bhagwangewänder oder Uniformteile" würden sich mit dem Bildungsauftrag der niedersächsischen Schulen nicht vertragen. Zudem komme das Wort Kopftuch im Gesetz überhaupt nicht vor.


Zitat:
Als letzten Ausweg, so sagt sie, würde sie sich auch eine Perücke aufsetzen, um ihren Kopf zu bedecken - ähnlich wie Studentinnen in Ankara oder Istanbul, die bisweilen mit diesem Trick das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten umgehen.

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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#123376) Verfasst am: 10.05.2004, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine psychisch angeknackste Moslemin hat folgendes geschrieben:

Als letzten Ausweg, so sagt sie, würde sie sich auch eine Perücke aufsetzen, um ihren Kopf zu bedecken - ähnlich wie Studentinnen in Ankara oder Istanbul, die bisweilen mit diesem Trick das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten umgehen.


Hier! Hier! Ich! Ich! Ich will die Perücke aussuchen! zynisches Grinsen

Ab welchem Stadium gilt Aberglaube eigentlich als offiziell anerkannte Geisteskrankheit? Kopftuch? Stirnband? Perücke? Sombrero? Aldi-Tüte?
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notkerbakker
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Beitrag(#123378) Verfasst am: 10.05.2004, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Eine psychisch angeknackste Moslemin hat folgendes geschrieben:

Als letzten Ausweg, so sagt sie, würde sie sich auch eine Perücke aufsetzen, um ihren Kopf zu bedecken - ähnlich wie Studentinnen in Ankara oder Istanbul, die bisweilen mit diesem Trick das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten umgehen.


Hier! Hier! Ich! Ich! Ich will die Perücke aussuchen! zynisches Grinsen

Ab welchem Stadium gilt Aberglaube eigentlich als offiziell anerkannte Geisteskrankheit? Kopftuch? Stirnband? Perücke? Sombrero? Aldi-Tüte?


Wie wärs mit einer Schalkemütze? Cool
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Heike N.
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Beitrag(#123380) Verfasst am: 10.05.2004, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Ab welchem Stadium gilt Aberglaube eigentlich als offiziell anerkannte Geisteskrankheit? Kopftuch? Stirnband? Perücke? Sombrero? Aldi-Tüte?


Wie wärs mit einer Schalkemütze? Cool


Gröhl... Gröhl... Gröhl...



















Sorry. Verlegen
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Effô Tisetti
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Beitrag(#123384) Verfasst am: 10.05.2004, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Eine psychisch angeknackste Moslemin hat folgendes geschrieben:

Als letzten Ausweg, so sagt sie, würde sie sich auch eine Perücke aufsetzen, um ihren Kopf zu bedecken - ähnlich wie Studentinnen in Ankara oder Istanbul, die bisweilen mit diesem Trick das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten umgehen.


Hier! Hier! Ich! Ich! Ich will die Perücke aussuchen! zynisches Grinsen

Ab welchem Stadium gilt Aberglaube eigentlich als offiziell anerkannte Geisteskrankheit? Kopftuch? Stirnband? Perücke? Sombrero? Aldi-Tüte?


Wie wärs mit einer Schalkemütze? Cool


Wenn ich von deiner Blasphemie nicht innerlich so tief verletzt *heul* wäre, würde ich dir antworten. Aber so nicht.
Gez.
Jos.. äh... Lali.. Dingenskirchen
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Sermon
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Beitrag(#123391) Verfasst am: 10.05.2004, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Eine psychisch angeknackste Moslemin hat folgendes geschrieben:

Als letzten Ausweg, so sagt sie, würde sie sich auch eine Perücke aufsetzen, um ihren Kopf zu bedecken - ähnlich wie Studentinnen in Ankara oder Istanbul, die bisweilen mit diesem Trick das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten umgehen.


Hier! Hier! Ich! Ich! Ich will die Perücke aussuchen! zynisches Grinsen

Ab welchem Stadium gilt Aberglaube eigentlich als offiziell anerkannte Geisteskrankheit? Kopftuch? Stirnband? Perücke? Sombrero? Aldi-Tüte?


Wie wärs mit einer Schalkemütze? Cool


Wenn ich von deiner Blasphemie nicht innerlich so tief verletzt *heul* wäre, würde ich dir antworten. Aber so nicht.
Gez.
Jos.. äh... Lali.. Dingenskirchen


Was passiert eigentlich, wenn so ein Ketzer es wagt, derlei Despektierliches mittenmang in Gelsenkirchen zu aeuszern? Geschockt
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Effô Tisetti
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Wohnort: 75

Beitrag(#123393) Verfasst am: 10.05.2004, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Eine psychisch angeknackste Moslemin hat folgendes geschrieben:

Als letzten Ausweg, so sagt sie, würde sie sich auch eine Perücke aufsetzen, um ihren Kopf zu bedecken - ähnlich wie Studentinnen in Ankara oder Istanbul, die bisweilen mit diesem Trick das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten umgehen.


Hier! Hier! Ich! Ich! Ich will die Perücke aussuchen! zynisches Grinsen

Ab welchem Stadium gilt Aberglaube eigentlich als offiziell anerkannte Geisteskrankheit? Kopftuch? Stirnband? Perücke? Sombrero? Aldi-Tüte?


Wie wärs mit einer Schalkemütze? Cool


Wenn ich von deiner Blasphemie nicht innerlich so tief verletzt *heul* wäre, würde ich dir antworten. Aber so nicht.
Gez.
Jos.. äh... Lali.. Dingenskirchen


Was passiert eigentlich, wenn so ein Ketzer es wagt, derlei Despektierliches mittenmang in Gelsenkirchen zu aeuszern? Geschockt


Der wird in ein B^B-Trikot gesteckt und stundenlang die Bahnhofstraße hoch und runter gejagt zynisches Grinsen
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Beitrag(#123983) Verfasst am: 11.05.2004, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhoff sprach sich laut heutigem RV-Newsletter bei einem Festvortrag an der Uni Eichstätt für ein Verbot des Koptuches für muslimische Lehrerinnen aus.

Zitat:
Ob es sich beim Kopftuch um ein politisches oder religiöses Symbol handle, sei nie genau erkennbar, erklärte er am Montagabend in Eichstätt. Der Habit einer Ordensfrau sei dagegen seit 400 Jahren erprobt.

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Beitrag(#130941) Verfasst am: 28.05.2004, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Interview mit einem Schweizer Staatsrechtler sowie einem Islamwissenschaftler aus dem Bieler Tagblatt, das zwar inhaltlich nichts wirklich neues enthält, mir aber gefällt, weil sachlich kühl (als Atheist bin ich ja emotionskalt zwinkern), kompakt und dicht die wesentlichen Fragen des Themas abgehandelt werden.

Zitat:
Der Grenchner Stadtpräsident Boris Banga (SP) fordert ein Kopftuchverbot an den Schulen. Herr Kälin, wäre ein solches Verbot mit den Grundrechten vereinbar?
Walter Kälin: Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Lehrerin im Unterricht kein Kopftuch tragen darf. Für Schülerinnen liegt noch kein Entscheid vor. Aber auch für Minderjährige gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ich zweifle sehr an der Verhältnismässigkeit eines Kopftuchverbotes für Schülerinnen und gehe davon aus, dass dieses mit der Bundesverfassung nicht vereinbar wäre.

Aber für Lehrerinnen ist das Kopftuchverbot verfassungskonform?
Walter Kälin: Die öffentliche Schule in der Schweiz hat religiös neutral zu sein. Wenn Kleidungsstücke von Lehrpersonen religiöse Bedeutung haben, wird diese Neutralität durch den Staat verletzt. Das Bundesgericht hat ja auch die Kruzifixe aus den Tessiner Schulstuben verbannt. Da ist es nur konsequent, wenn dasselbe auch für religiöse Symbole gilt, welche die Lehrpersonen tragen. Das gilt nicht bloss für die muslimische Frau, sondern auch für die katholische Nonne oder den orthodox-jüdischen Lehrer. Wenn wir nicht diskriminieren wollen, gibt es nur zwei Lösungen: Alle Symbole verbannen oder alle zulassen.

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Beitrag(#139247) Verfasst am: 17.06.2004, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

In London wurde einer 15jährigen Muslima untersagt in der Schule einen Jilbab zu tragen

Zitat:
A judge at the High Court in London ruled that 15-year-old Shabina Begum did not have a legal right to wear a jilbab, a long, flowing gown covering her entire body except her hands and face.

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Beitrag(#139650) Verfasst am: 18.06.2004, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Artikel zum englischen Jilbab-Urteil

Zitat:
In Grossbritanniens islamischen Hochburgen sind wohl mehr Frauen völlig verschleiert, als in vielen Städten der islamischen Welt, Saudi-Arabien einmal ausgenommen. Selbst der in Iran übliche so genannte Körperschleiher Jador wird nur in Ausnahmefällen so getragen, dass er auch das Gesicht der Frau verhüllt. Dies ist aber in Grossbritannien vor allem unter pakistanischen Einwanderinnen weit verbreitet.


Zitat:
Shabina Begum insistierte aber und argumentierte ihrerseits, sie wolle nicht «zum Sexsymbol degradiert werden» und Arme und Beine, Haare und Gesicht bedeckt halten.


Zitat:
Die «Muslimische Vereinigung Grossbritanniens» hat bereits ihren Widerstand gegen die Einschränkung islamischer Symbole angekündigt. Zunächst will sie im Rahmen einer «Pro Hijab»-Bewegung für das «Recht auf Kopftuch» kämpfen - und zwar in ganz Europa. Muslimische Erziehungsexperten fordern darüber hinaus eine Anpassung der britischen Lehrpläne an die islamischen Interessen. Damit ist vor allem Unterricht in Arabisch, der Sprache des Korans, und der «Schutz der Privatsphäre islamischer Schüler, inklusive deren Kleiderordnung gemeint.

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Beitrag(#141607) Verfasst am: 23.06.2004, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kopftuch und Gesetze vor Gericht
Gefährden Kopftücher den Schulfrieden? Die Tuch-Gesetze von Baden-Württemberg und Niedersachsen müssen heute vor dem Bundesverwaltungsgericht bestehen
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Beitrag(#141611) Verfasst am: 23.06.2004, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kopftuch-Schule

Zitat:
"Der Trägerverein und die Schule sind eingebettet in ein ganzes Konzept", sagt die Autorin und Islamismusexpertin, die sich seit Jahren mit Milli Görüs beschäftigt. Zunehmend konzentrieren islamistische Vereinigungen ihre Arbeit auf den Bildungs- und Erziehungsbereich. "Das wichtigste Ziel für Gruppen des politischen Islam ist, sich im Jugend- und Bildungsbereich zu etablieren", sagt Dantschke. "Man will gezielt Einfluss schon auf die Kinder nehmen - um die Gesellschaft auf lange Sicht strukturell zu verändern." Seit einiger Zeit beobachte sie verstärkte Bemühungen solcher Gruppen, Kitas, Kindergärten oder weitere Schulen zu eröffnen.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Beitrag(#141761) Verfasst am: 24.06.2004, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Saarländischer Landtag verabschiedet Kopftuchgesetz

Zitat:
Die neue gesetzliche Regelung beschränkt sich nicht darauf, Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs als politisches Symbol im Unterricht zu verbieten. Es verweist vielmehr darauf, dass jedes Einbringen religiöser Bezüge in die Schule die Glaubensfreiheit, das Erziehungsrecht der Eltern und die staatliche Neutralitätspflicht verletzen könne. Das Tragen jüdischer oder christlicher Symbole bleibt aber möglich.

Zur Begründung verwiesen CDU und SPD auf die saarländische Verfassung, die festlegt, dass Schüler in öffentlichen Schulen auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte unterrichtet und erzogen werden.


Zitat:
Die Arbeitsgemeinschaft der saarländischen Ausländerbeiräte kritisierte die Neuregelung. Sie sprach sich für eine strikte Trennung von Staat und Kirche nach "französischem Modell" aus. Dies bedeute, dass in den Schulen alle religiösen Symbole verboten werden müssten.

_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Beitrag(#141762) Verfasst am: 24.06.2004, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Saarländischer Landtag verabschiedet Kopftuchgesetz

Zitat:
Die neue gesetzliche Regelung beschränkt sich nicht darauf, Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs als politisches Symbol im Unterricht zu verbieten. Es verweist vielmehr darauf, dass jedes Einbringen religiöser Bezüge in die Schule die Glaubensfreiheit, das Erziehungsrecht der Eltern und die staatliche Neutralitätspflicht verletzen könne. Das Tragen jüdischer oder christlicher Symbole bleibt aber möglich.

Zur Begründung verwiesen CDU und SPD auf die saarländische Verfassung, die festlegt, dass Schüler in öffentlichen Schulen auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte unterrichtet und erzogen werden.


Zitat:
Die Arbeitsgemeinschaft der saarländischen Ausländerbeiräte kritisierte die Neuregelung. Sie sprach sich für eine strikte Trennung von Staat und Kirche nach "französischem Modell" aus. Dies bedeute, dass in den Schulen alle religiösen Symbole verboten werden müssten.

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Beitrag(#142094) Verfasst am: 25.06.2004, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesverwaltungsgericht hält offensichtlich Kopftuchgesetz in Bawü als verfassungsgemäß für anwendbar

Zitat:
Die Richter wiesen in ihrem Urteil zudem darauf hin, dass das Landesgesetz trotz der Erwähnung «christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte» keine Bevorzugung christlicher Religionen enthalte.

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