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Immer mehr Verbrechen durch Migranten in Berlin
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755496) Verfasst am: 26.06.2007, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Fadi Saad
Der Sozialarbeiter aus dem Berliner Problembezirk Neukölln gehörte früher selbst einer gewaltbereiten Jugendgang an. Er wirft den Behörden Versäumnisse vor und plädiert für härtere Strafen gegen jugendliche Schläger.

Der hat erzählt, dass er sich erst änderte, als er mal zwei Tage in Gefängnis musste. Dort wollte er nie mehr hin. Über all die Sozialisierungsmaßnahmen und Täter-Opfer-Ausgleich, die davor stattfanden, hatte er nur gelacht.

Bei manchen nutzen die "weicheren" Maßnahmen etwas, bei anderen nicht. D.h., weil sie bei ihm nichts genutzt haben, ist das noch kein Grund, generell härtere Strafen zu verhängen.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
In der Diskussion wurde auch angesprochen, dass der Zeitraum von der Anzeige bis zur Vehandlung viel zu groß ist. Oft dauert es bis zu einem Jahr. In der Zwischenzeit machen die Täter munter weiter. Deshalb wurde in der Sendung für beschleunigte Verfahren argumentiert.

Ja, das sehe ich auch als großes Problem und das müsste abgestellt werden. Kostet aber Geld und das ist wohl der Grund, warum es nicht geändert wird.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#755507) Verfasst am: 26.06.2007, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Bei manchen nutzen die "weicheren" Maßnahmen etwas, bei anderen nicht. D.h., weil sie bei ihm nichts genutzt haben, ist das noch kein Grund, generell härtere Strafen zu verhängen.

Zitat:
Deshalb wurde in der Sendung für beschleunigte Verfahren argumentiert.


Kostet aber Geld und das ist wohl der Grund, warum es nicht geändert wird.


danke AP, du sprachst für mich! Sehr glücklich

leider kann man bei den menschen nicht erkennen, ob sie es sofort "auf die harte tour" brauchen oder ob der soziale weg etwas bringt.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#755540) Verfasst am: 26.06.2007, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Der hat erzählt, dass er sich erst änderte, als er mal zwei Tage in Gefängnis musste. Dort wollte er nie mehr hin. Über all die Sozialisierungsmaßnahmen und Täter-Opfer-Ausgleich, die davor stattfanden, hatte er nur gelacht.

Bei manchen nutzen die "weicheren" Maßnahmen etwas, bei anderen nicht. D.h., weil sie bei ihm nichts genutzt haben, ist das noch kein Grund, generell härtere Strafen zu verhängen.

Zwei Tage sind nicht hart. Noch bis vor wenigen Jahren kamen Betrunkene oft in eine Ausnüchterungszelle, ganz ohne irgendwas verbrochen zu haben.

Der Wehrdienst ist da eine ungleich größere Freiheitsberaubung.

Man muss unterscheiden zwischen echten Dummheiten von Jugendlichen, wie ohne Führerschein Auto zu fahren, Ladendiebstahl als Mutprobe usw. und bewussten Gewaltverbrechen und Raubüberfällen. Jemand, der sich bewusst für kriminelle Handlungen gegen Leib und Leben entscheidet, sollte zeitnah dafür ins Gefängnis kommen. Und dabei wäre eine unbedingte kurze Haftstrafe meiner Meinung nach besser als eine längere, bedingte.
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Jubin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 481

Beitrag(#756274) Verfasst am: 27.06.2007, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Der hat erzählt, dass er sich erst änderte, als er mal zwei Tage in Gefängnis musste. Dort wollte er nie mehr hin. Über all die Sozialisierungsmaßnahmen und Täter-Opfer-Ausgleich, die davor stattfanden, hatte er nur gelacht.


Einzelfälle sind nicht geeignet um daraus Methoden abzuleiten.

Ich habe es eher so in Erinnerung, daß geasgt wurde, daß die Kriminalisierungsrate von Jugendliche mit jedem Tag im Gefägnis steigt. D.h., daß hinter Gittern das Rüstzeug für eine spätere kriminelle Karriere gelernt wird.
Ich denke kaum, daß es im Sinne der Gesellschaft ist.
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Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#756279) Verfasst am: 27.06.2007, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte aber auch den Strafvollzug ändern Ausrufezeichen
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UnsichtbarerGeist
Bekennender Pastafari



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 487

Beitrag(#756288) Verfasst am: 27.06.2007, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das wichtigste ist, dass man die Ursachen dieser Situation möglichst schnell in den Griff bekommt. Unter der Annahme, dass Menschen bei Geburt relativ "gleich" sind, muss man die Ursachen der unterschiedlichen Entwicklung
- analysieren und
- beheben.

Z.B.
- Mehr Integrationsdruck für Immigrantenfamilien, z.B. Deutschkurse mit Prüfung, bei Versagen Einschnitte bei sozialen Leistungen, Deutsch als Pflichtsprache auf allen Schulen.
- Vorgehen gegen Systeme, die die Integration wirklich behindern, z.B. Geschlechtertrennung, islamische Privat-/ oder Koranschulen, religiöse Indoktrination für Kinder allgemein

Dann natürlich den Zuzug weiterer problematischer Menschen möglichst begrenzen, und (wo man kann) Straftäter ausweisen.

MFG Geist
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Jubin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 481

Beitrag(#756303) Verfasst am: 27.06.2007, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Man könnte aber auch den Strafvollzug ändern Ausrufezeichen


Dafür !
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Jubin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 481

Beitrag(#756305) Verfasst am: 27.06.2007, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:
Das wichtigste ist, dass man die Ursachen dieser Situation möglichst schnell in den Griff bekommt. Unter der Annahme, dass Menschen bei Geburt relativ "gleich" sind, muss man die Ursachen der unterschiedlichen Entwicklung
- analysieren und
- beheben.


dafür.

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:

Z.B.
- Mehr Integrationsdruck für Immigrantenfamilien, z.B. Deutschkurse mit Prüfung, bei Versagen Einschnitte bei sozialen Leistungen, Deutsch als Pflichtsprache auf allen Schulen.


Das Prinzip lautet noch immer fördern und fordern !
Also erst anbieten und dann verlangen.
Prinzipiell bin ich aber dafür, daß der deutsche Staat mehr Ressourcen zur Integration bereit stellt. Die Skandinavier machen ja vor wie man sowas machen kann.

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:

- Vorgehen gegen Systeme, die die Integration wirklich behindern, z.B. Geschlechtertrennung, islamische Privat-/ oder Koranschulen, religiöse Indoktrination für Kinder allgemein


dafür.

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:

Dann natürlich den Zuzug weiterer problematischer Menschen möglichst begrenzen, und (wo man kann) Straftäter ausweisen.


Ja, stichwort Einwanderungsgesetz.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#756314) Verfasst am: 27.06.2007, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Jubin hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Der hat erzählt, dass er sich erst änderte, als er mal zwei Tage in Gefängnis musste. Dort wollte er nie mehr hin. Über all die Sozialisierungsmaßnahmen und Täter-Opfer-Ausgleich, die davor stattfanden, hatte er nur gelacht.


Einzelfälle sind nicht geeignet um daraus Methoden abzuleiten.

Ich habe es eher so in Erinnerung, daß geasgt wurde, daß die Kriminalisierungsrate von Jugendliche mit jedem Tag im Gefägnis steigt. D.h., daß hinter Gittern das Rüstzeug für eine spätere kriminelle Karriere gelernt wird.
Ich denke kaum, daß es im Sinne der Gesellschaft ist.

Der Einwand war vorhersehbar. Man darf die Jugendlichen eben nicht zu den schweren Jungs stecken, oder eben in Einzelhaft. Und bei einer kurzen, aber zeitnah verhängten Haft, wie ich sie fordere wird niemand zum Verbrecher ausgebildet. Das passiert eher, wenn sich über Jahre hinweg mehrere bedingte Strafen akkumulieren und dann auf einmal in einem langen Block von einem Jahr oder so abgesessen werden müssen.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#756340) Verfasst am: 27.06.2007, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Der hat erzählt, dass er sich erst änderte, als er mal zwei Tage in Gefängnis musste. Dort wollte er nie mehr hin. Über all die Sozialisierungsmaßnahmen und Täter-Opfer-Ausgleich, die davor stattfanden, hatte er nur gelacht.

Bei manchen nutzen die "weicheren" Maßnahmen etwas, bei anderen nicht. D.h., weil sie bei ihm nichts genutzt haben, ist das noch kein Grund, generell härtere Strafen zu verhängen.

[...] Man muss unterscheiden zwischen echten Dummheiten von Jugendlichen, wie ohne Führerschein Auto zu fahren, Ladendiebstahl als Mutprobe usw. und bewussten Gewaltverbrechen und Raubüberfällen. Jemand, der sich bewusst für kriminelle Handlungen gegen Leib und Leben entscheidet, sollte zeitnah dafür ins Gefängnis kommen. Und dabei wäre eine unbedingte kurze Haftstrafe meiner Meinung nach besser als eine längere, bedingte.

Es gibt auch noch sehr viele Abstufungen dessen, was Du hier "Gewaltverbrechen" nennst. Schwere und minder schwere. Eine Bewährungsstrafe wird erst bei schweren oder im Wiederholungsfalle ausgesprochen. Mit einer solchen Bewährungsstrafe ist derjenige dann vorbestraft. Wird ein Jugendlicher das erste Mal bei einer solchen Tat gefasst, dann gibt es verschiedene Abstufungen, je nach Schwere der Tat: a) das Belassen bei einer Verwarnung, b) Verwarnung plus Ableistung von Sozialstunden (Menge je nach Schwere der Tat) / und/oder Täter-Opferausgleich - bedeutet keine Vorstrafe, c) Bewährungsstrafe, d) Haftstrafe ohne Bewährung.

Diese Vorgehensweise finde ich in Ordnung; nur müssten auf jeden Fall Verfahren sehr viel schneller nach der Tat erfolgen.

Das Mindestmaß in Deutschland für eine Haftstrafe ist ein Monat. Scheint mir auch nicht sinnvoll, das zu ändern. Statt einer ein paar Tage dauernden Haftstrafe erscheint mir bei Jugendlichen die Auferlegung von Sozialstunden besser.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#756355) Verfasst am: 27.06.2007, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch noch sehr viele Abstufungen dessen, was Du hier "Gewaltverbrechen" nennst. Schwere und minder schwere. Eine Bewährungsstrafe wird erst bei schweren oder im Wiederholungsfalle ausgesprochen. Mit einer solchen Bewährungsstrafe ist derjenige dann vorbestraft. Wird ein Jugendlicher das erste Mal bei einer solchen Tat gefasst, dann gibt es verschiedene Abstufungen, je nach Schwere der Tat: a) das Belassen bei einer Verwarnung, b) Verwarnung plus Ableistung von Sozialstunden (Menge je nach Schwere der Tat) / und/oder Täter-Opferausgleich - bedeutet keine Vorstrafe, c) Bewährungsstrafe, d) Haftstrafe ohne Bewährung.

Diese Vorgehensweise finde ich in Ordnung; nur müssten auf jeden Fall Verfahren sehr viel schneller nach der Tat erfolgen.

Das Mindestmaß in Deutschland für eine Haftstrafe ist ein Monat. Scheint mir auch nicht sinnvoll, das zu ändern. Statt einer ein paar Tage dauernden Haftstrafe erscheint mir bei Jugendlichen die Auferlegung von Sozialstunden besser.

Und was sagst du zu Leuten wie Fadi Saad, die über alles, was du nanntest, bis auf die Haftstrafe (in diesem Fall von zwei Tagen), nur lachten? Nach dem Täter-Opferausgleich hat er das Opfer sogar noch bedroht, falls es ihn nochmal anzeigen würde.

Eine Eintragung ins Strafregister interessiert doch gerade die Jugendlichen nicht, für die das Jugendstrafrecht überhaupt da ist. Folglich kann auch eine Nichteintragung nicht als großes Entgegenkommen aufgefasst werden.

Meine Variante mit kurzen, zeitnahen Strafen ist viel humaner als das, was du forderst. Wenn es nach mir ginge, würden die jugendlichen Gewaltverbrecher insgesamt sogar wesentlich kürzer im Knast sitzen.

Und warum bist du für eine Mindeststrafe von einem Monat? Das halte ich schon für sehr problematisch, weil man sich in einem Monat schon sehr einlebt und sich mit seiner Umgebung zu identifizieren beginnt.
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AgentProvocateur
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Beiträge: 7851
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Beitrag(#756368) Verfasst am: 27.06.2007, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und was sagst du zu Leuten wie Fadi Saad, die über alles, was du nanntest, bis auf die Haftstrafe (in diesem Fall von zwei Tagen), nur lachten?

Bei einem Wiederholungstäter steigen die Strafen sehr schnell. Es wird normalerweise erst einmal darauf geschaut, ob die Tat ein einmaliger Ausrutscher war oder nicht. Wieso sollte überhaupt eine 2-tägige Haftstrafe mehr abschrecken als Sozialstunden? Ist doch cool, braucht man zwei Tage nicht zur Schule und kann dann vor seinen Kumpels angeben.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Nach dem Täter-Opferausgleich hat er das Opfer sogar noch bedroht, falls es ihn nochmal anzeigen würde.

Hätte das Opfer das gemeldet, dann hätte er gewaltigen Ärger bekommen.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Eine Eintragung ins Strafregister interessiert doch gerade die Jugendlichen nicht, für die das Jugendstrafrecht überhaupt da ist. Folglich kann auch eine Nichteintragung nicht als großes Entgegenkommen aufgefasst werden.

Wieso sollte sie das nicht interessieren? Das taucht im polizeilichen Führungszeugnis auf, kann also durchaus Probleme bei der Bewerbung für eine Lehrstelle oder eine Arbeitsstelle bereiten.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und warum bist du für eine Mindeststrafe von einem Monat? Das halte ich schon für sehr problematisch, weil man sich in einem Monat schon sehr einlebt und sich mit seiner Umgebung zu identifizieren beginnt.

Weil ich denke, dass geringerwertige Delikte auf andere Art gelöst werden sollten, eben über Sozialstunden.
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Sokrateer
souverän



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Beitrag(#756401) Verfasst am: 27.06.2007, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und was sagst du zu Leuten wie Fadi Saad, die über alles, was du nanntest, bis auf die Haftstrafe (in diesem Fall von zwei Tagen), nur lachten?

Bei einem Wiederholungstäter steigen die Strafen sehr schnell. Es wird normalerweise erst einmal darauf geschaut, ob die Tat ein einmaliger Ausrutscher war oder nicht. Wieso sollte überhaupt eine 2-tägige Haftstrafe mehr abschrecken als Sozialstunden? Ist doch cool, braucht man zwei Tage nicht zur Schule und kann dann vor seinen Kumpels angeben.

So? Solltest du dann nicht eine umgekehrte Reihenfolge an Strafverschärfungen fordern, nämlich zuerst Haft und erst beim nächsten Mal Sozialstunden?

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Nach dem Täter-Opferausgleich hat er das Opfer sogar noch bedroht, falls es ihn nochmal anzeigen würde.

Hätte das Opfer das gemeldet, dann hätte er gewaltigen Ärger bekommen.

Wird aber nicht. Jugendliche Straftäter schüchtern die Opfer, die meistens Kinder sind ein, die sich möglicherweise auch noch dafür schämen usw. Deshalb kommen ja nur so wenige dieser Verbrechen überhaupt zur Anzeige.
Der Täter-Opfer-Ausgleich verlangt dem Opfer eine Reife ab, die wir dem Täter ja gerade nicht zumuten.

Kann das Opfer sich eigentlich aussuchen, ob es da mitmachen würde?

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Eine Eintragung ins Strafregister interessiert doch gerade die Jugendlichen nicht, für die das Jugendstrafrecht überhaupt da ist. Folglich kann auch eine Nichteintragung nicht als großes Entgegenkommen aufgefasst werden.

Wieso sollte sie das nicht interessieren? Das taucht im polizeilichen Führungszeugnis auf, kann also durchaus Probleme bei der Bewerbung für eine Lehrstelle oder eine Arbeitsstelle bereiten.

Das sind die Überlegungen eines Erwachsenen, nicht die eines gewaltätigen Halbstarken. Die Eintragung in das Führungszeugnis steht in keinem notwendigen kausalen Zusammenhang zur Strafe. Das kann man beliebig regeln.
Es ist doch heute schon albern, dass abhängig von der Strafe eingetragen wird oder nicht. Ob jemand Sozialstunden machen muss, oder ins Gefängnis muss, ändert nichts an der Tat, die er begangen hat.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und warum bist du für eine Mindeststrafe von einem Monat? Das halte ich schon für sehr problematisch, weil man sich in einem Monat schon sehr einlebt und sich mit seiner Umgebung zu identifizieren beginnt.

Weil ich denke, dass geringerwertige Delikte auf andere Art gelöst werden sollten, eben über Sozialstunden.

Ich frage mich, wer mit derartigen Sozialstunden durch Gewalttäter beglückt werden soll.

Ich finde das sollte von der Art der Tat abhängen.
Jugendliche Dummheit -> Sozialstunden.
Bewusst ausgeführtes Gewaltverbrechen (wie z.B. Raub) -> Haftstrafe

Auch der Richter kann da nach eigenem Ermessen entscheiden.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#756416) Verfasst am: 27.06.2007, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
So? Solltest du dann nicht eine umgekehrte Reihenfolge an Strafverschärfungen fordern, nämlich zuerst Haft und erst beim nächsten Mal Sozialstunden?

Nein, ich wollte einfach nur sagen, dass Dein zitierter Mensch ein Einzelfall ist. Was für ihn gilt, muss nicht für andere gelten.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Jugendliche Straftäter schüchtern die Opfer, die meistens Kinder sind ein, die sich möglicherweise auch noch dafür schämen usw. Deshalb kommen ja nur so wenige dieser Verbrechen überhaupt zur Anzeige.

Ja, das ist bedauerlich. (Hast Du zufällig Zahlen darüber?) Dafür habe ich auch keine Lösung.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Der Täter-Opfer-Ausgleich verlangt dem Opfer eine Reife ab, die wir dem Täter ja gerade nicht zumuten.

Kann das Opfer sich eigentlich aussuchen, ob es da mitmachen würde?

Selbstverständlich. Geschockt

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Es ist doch heute schon albern, dass abhängig von der Strafe eingetragen wird oder nicht. Ob jemand Sozialstunden machen muss, oder ins Gefängnis muss, ändert nichts an der Tat, die er begangen hat.

Die Bewertung der Tat ist anders, also ist die Tat auch anders. Natürlich muss es gewisse Regelungen geben, die eine Eintragung festlegen. Und diese Regelung berücksichtigt eben die Schwere der Tat, bzw. auch vorherige Straftaten. Wüsste nicht, wie man das anders regeln könnte.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich, wer mit derartigen Sozialstunden durch Gewalttäter beglückt werden soll.

Ich finde das sollte von der Art der Tat abhängen.
Jugendliche Dummheit -> Sozialstunden.
Bewusst ausgeführtes Gewaltverbrechen (wie z.B. Raub) -> Haftstrafe

Auch der Richter kann da nach eigenem Ermessen entscheiden.

Ja, exakt so ist es doch, mit der kleinen Einschränkung, dass Raub je nach Umständen noch unter Dummheit fallen kann und somit Sozialstunden statt Haft aufgebrummt werden können.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Wohnort: Wien

Beitrag(#756427) Verfasst am: 27.06.2007, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Jugendliche Straftäter schüchtern die Opfer, die meistens Kinder sind ein, die sich möglicherweise auch noch dafür schämen usw. Deshalb kommen ja nur so wenige dieser Verbrechen überhaupt zur Anzeige.

Ja, das ist bedauerlich. (Hast Du zufällig Zahlen darüber?) Dafür habe ich auch keine Lösung.

Irgendwo in diesem langen Thread habe ich dahingehend was verlinkt. (Wobei ich in der Frage des Handyraubs immer noch nicht verstehe, warum man dass nicht elektronisch komplett unterbinden kann.)

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Der Täter-Opfer-Ausgleich verlangt dem Opfer eine Reife ab, die wir dem Täter ja gerade nicht zumuten.

Kann das Opfer sich eigentlich aussuchen, ob es da mitmachen würde?

Selbstverständlich. Geschockt

War eine blöde Frage.

Jedenfalls muss das Opfer reif genug sein, um darüber entscheiden zu können. Bei Jugendlichen ist auch das mit Drohungen beeinflussbar. "Wenn du nicht in den Täter-Opfer-Ausgleich gehst, kommt mein Cousin und macht dich fertig!"

Problematisch ist irgendwie auch, dass das Opfer dann auf Basis von Rache und eigenem Rechtsempfinden die Strafe des Täters beeinflussen kann. Manche Menschen sind unversöhnlich und nachtragend. Andere lassen sich alles gefallen. Bei gewissen Delikten würde ich sowas prinzipiell nicht machen. Andere würden anders entscheiden.

Bei Schlägereien, hitzköpfigen Taten im Affekt, Gewalt in der Partnerschaft usw. ist das aber sicher eine vernünftige Option. Gibt es das in Deutschland eigentlich im Erwachsenenstrafrecht?

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich, wer mit derartigen Sozialstunden durch Gewalttäter beglückt werden soll.

Ich finde das sollte von der Art der Tat abhängen.
Jugendliche Dummheit -> Sozialstunden.
Bewusst ausgeführtes Gewaltverbrechen (wie z.B. Raub) -> Haftstrafe

Auch der Richter kann da nach eigenem Ermessen entscheiden.

Ja, exakt so ist es doch, mit der kleinen Einschränkung, dass Raub je nach Umständen noch unter Dummheit fallen kann und somit Sozialstunden statt Haft aufgebrummt werden können.

Offenbar scheint es in Deutschland aber eben nicht zu sein, sonst gäbe es ja nicht diese extremen Fälle von Intensivstraftätern mit bis zu 100 Delikten am Kerbholz, die dafür nie in den Knast bekamen.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#756440) Verfasst am: 27.06.2007, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Problematisch ist irgendwie auch, dass das Opfer dann auf Basis von Rache und eigenem Rechtsempfinden die Strafe des Täters beeinflussen kann. Manche Menschen sind unversöhnlich und nachtragend. Andere lassen sich alles gefallen. Bei gewissen Delikten würde ich sowas prinzipiell nicht machen. Andere würden anders entscheiden.

Täter-Opfer-Ausgleich läuft so ab: die Staatsanwaltschaft entscheidet in einem konkreten Falle, ob er in Frage kommt. Dann macht sie eine Anfrage bei der Täter-Opfer-Ausgleichsstelle und die kontaktiert dann Täter und Opfer, ob diese mit einer solchen Maßnahme einverstanden sind. Falls ja, kann es stattfinden. Das alles wird nicht vom Gericht angeordnet, sondern passiert vor dem Prozess und kann dann vom Richter als strafmildernd eingeordnet werden (oder auch nicht, je nachdem, wie es abgelaufen ist). Eine zusätzliche Bedrohung für das Opfer von des Täters Seite würde wohl die spätere Entscheidung des Richter nicht unbedingt besonders positiv beeinflussen können. Es wäre also vom Täter halbwegs klug, wenn er das unterlassen würde.

Welche Kriterien nun angelegt werden, um einen solchen Ausgleich überhaupt in Betracht zu ziehen, weiß ich nicht. Ich nehme aber stark an, dass er nur bei minderschweren Delikten erwägt wird. Zum Beispiel bei einer schweren Körperverletzung wohl eher nicht.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Offenbar scheint es in Deutschland aber eben nicht zu sein, sonst gäbe es ja nicht diese extremen Fälle von Intensivstraftätern mit bis zu 100 Delikten am Kerbholz, die dafür nie in den Knast bekamen.

Das Problem sind einfach die zu langen Zeiten bis zur Eröffnung des Prozesses. Dass Intensivtäter straffrei davonkommen, ist keineswegs der Normalfall.
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Jubin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 481

Beitrag(#756843) Verfasst am: 28.06.2007, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Offenbar scheint es in Deutschland aber eben nicht zu sein, sonst gäbe es ja nicht diese extremen Fälle von Intensivstraftätern mit bis zu 100 Delikten am Kerbholz, die dafür nie in den Knast bekamen.



Ich habe gelesen, daß die Täter-Karriere oft vor der Strafmündigkeit (13 Jahre meine ich) beginnt. So kann man schon jede Menge "Taten sammeln" bevor man dafür belangt werden kann.




Die Diskussion über die Konsequenzen der Tat sollten aber nicht davon ablenken, daß noch immer die Vorbeugung die höchste Effizienz besitzt !

Kein Mensch kommt als Verbrecher auf die Welt.
Also muss es primär darum gehen die Faktoren die dazu führen, daß Menschen kriminell werden zu bekämpfen.
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