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Brandenburg will katholische Kirche massiv bevorzugen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#83261) Verfasst am: 29.01.2004, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Gutachtliche Stellungnahme zu Problemen des Konkordats des Landes Brandenburg mit dem Hl.Stuhl

erstellt von Prof. Dr. Ludwig Renck, Richter am Bayerischen VGH München a. D.


http://www.kirchensteuer.de/gutachten-brandenburg.html
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notkerbakker
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Beitrag(#96842) Verfasst am: 27.02.2004, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Inhaltlich nichts Neues, aber Radio Vatikan sieht die baldige Verabschiedung des Konkordates gefährdet.

Zitat:
Der Staatsvertrag zwischen Brandenburg und dem Heiligen Stuhl kann nicht wie geplant im März in Kraft treten. Die PDS und der Humanistische Verband haben nämlich Anfragen an das Konkordat. Sie kritisieren, durch den Vertrag werde die katholische Kirche gegenüber anderen Weltanschauungs-Organisationen privilegiert. Vor der Zweiten Lesung des Abkommens im Landtag sollen daher noch Experten zu den Regelungen angehört werden. Das bestätigte die Pressestelle des Landtags gegenüber Radio Vatikan.


Unklar ist mir insoweit, was hier mit "zweiter Lesung" gemeint ist ...
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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Heike J
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Beitrag(#104866) Verfasst am: 18.03.2004, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

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Heike J
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Beitrag(#108199) Verfasst am: 26.03.2004, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Gestern war die Anhörung im Landtag.

Zitat:
Der schon im letzten November zwischen dem Vatikan und der Landesregierung unterzeichnete Staatsvertrag ist nach wie vor nicht durch das Parlament ratifiziert. Besonders strittige Punkte sind bei einer Anhörung am Donnerstag aber nicht vom Tisch geräumt worden. So kritisierte etwa Volker Müller für die Weltanschauungsgemeinschaften, dass der Staatsvertrag keine Kündigungsklausel habe, sondern Verpflichtungen "auf Ewigkeiten" festschreibe.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/brandenburg/328027.html
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Fluse
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Beitrag(#108217) Verfasst am: 26.03.2004, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ Heike
So wie es aussieht steht es doch sowieso fest, es geht doch nur noch um ein paar Formalitäten! Weinen
Unten steht doch, das sonst 60 Einzelverträge abgeschlossen werden müssten!
Bei solchen Nachrichten wird einem ja die Milch im Kaffee sauer Böse
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Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
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notkerbakker
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Beitrag(#110806) Verfasst am: 01.04.2004, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Fluse hat folgendes geschrieben:

Unten steht doch, das sonst 60 Einzelverträge abgeschlossen werden müssten!


Eine Aussage, die auf der (wohl bewußt - ??) Kritik mißverstehenden Konkordatsverteidigung des geladenen Hallenser "Staatskirchen"rechtlers Michael Germann beruht.

Einer der zahlreichen Kritikpunkte (auf die wenigsten wurde im übrigen in der Anhörung auch nur ansatzweise eingegangen) am Konkordat war auch die des "falschen Vertragspartners": Vertragsgegenüber des Staatsvertrages müssten richtigerweise die drei Diözesen im Lande Brandenburg sein - und nicht der "Heilige Stuhl", der nun im Land Brandenburg selbst gar nicht tätig ist.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass dort wo wirklich etwas zwischen kath Kirche und Land Brandenburg zu regeln wäre (und Regelungen nicht einfach nur überflüssig sind) dies auch im Wege von normalen Verwaltungsrechtsverträgen regelbar sei.

Daraus machte Germann sinngemäß folgende Aussage: "Dann müssten also mit drei Diözesen über zwanzig verschiedene Punkte einzeln geregelt werden. Das macht dann sechzig Einzelverträge!"

Damit hatte er unterschwellig "Antibürokratiereflexe" populistisch im Rahmen der Anhörung für "seine" Sache genützt.

Nichtsdestotrotz bleibt die Äußerung Kappes, ist sie Kritik gegen nicht vorgebrachte Kritik, also Strohmännchenabfackeln.

Zum einen ist mir keine Kritikeraussage bekannt, dass mit jeder der drei Diözesen - alternativ zum Konkordat - dann jeweils ein Vertrag abgeschlossen werden müsse: es geht auch auf dem Wege eines Vertrages mit einem Vertragspartner auf der einen Seite (Land Brandenburg) und drei auf der anderen Seite (die drei im Lande tätigen Diözesen).

Zum zweiten hat mW auch niemand behauptet, dass die - gegebenenfalls - verbleibend zu regelnden Punkte zwangsläufig alle in je eigenen Verträgen zu regeln wären.
Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass bei sauberer TSK-Orientierung am GG (und nicht an interessegeleiteten Juristeninterpretationen) keinesfalls zwanzig Punkte zu regeln wären, sondern allenfalls ein halbes Dutzend.

Zum dritten handelt es sich bei der Kritik am konkreten Vorgehen bereits um eine Hilfskritik: wenn denn der Staat wirklich meint einen Vertrag schließen zu sollen, dann sollte er doch vielleicht eher so vorgehen ....

Die eigentliche Hauptkritik indes richtete sich ja dagegen, dass überhaupt ein solcher Vertrag abgeschlossen wird.

Und die gebotene Alternative allgemeiner Art hierzu: ein allgemeines Landesgesetz alle Weltanschauungsgemeinschaften insgesamt betreffend.
Und dies anstatt Einzelverträgen mit einzelnen Gemeinschaften.

In Wirklichkeit ist also gerade die Kritikerposition "unbürokratischer": ein per se gleichbehandelndes Landesgesetz statt momentan dreier unterschiedlicher Einzelverträge (Evangelen, Juden und nun Katholen) und einer unbestimmten Anzahl weiterer Verträge mit möglicherweise nochmal unterschiedlichen Bestimmungen.

Aber Herr German verdrehte halt lieber auf Staatskosten (Juraprofessor an der Martin-Luther-Uni in Halle) die Sachlage: wobei mir halt fraglich bleibt, ob er das überhaupt merkte ....
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Heike J
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Beitrag(#110814) Verfasst am: 01.04.2004, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie geht es nun nach der Anhörung eigentlich weiter?
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Beitrag(#110823) Verfasst am: 01.04.2004, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die kriegen ihr verdammtes Konkordat nicht. Daß es ein Thema ist, ist klar... aber jede Veränderung hat oftmals auch den Versuch, bestehende Mißstände aufrechtzuerhalten oder auszubauen am Anfang.

Das ist wie beim Gebären - die Schwangerschaft ist sicherlich beschwerlich, und die Wehen sind die schlimmsten Beschwerden daran.

Aber sie sind nötig, damit etwas neues entstehen kann.

Durch den Geburtsschmerz und die "Angst" vor dem Konkordat erwächst dann nämlich neue Kraft und es können neue Ideen kommen - und vor allem wird die Öffentlichkeit so aufmerksam auf die Vorgänge in Brandenburg, so daß hier fruchtbarer Boden entsteht, auf dem eine neue Zukunft OHNE klerikale Einflüsse wachsen kann.
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notkerbakker
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Beitrag(#110825) Verfasst am: 01.04.2004, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Wie geht es nun nach der Anhörung eigentlich weiter?


Es wird demnächst im Brandenburger Landtag positiv zum TOP "Vertrag mit dem Heiligen Stuhl" abgestimmt und damit hat sichs.
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Beitrag(#110835) Verfasst am: 01.04.2004, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar (aus meinen Notizen stammend, deswegen nur bedingt taugliche) Zitate aus der Anhörung.

Erster Experte war Prof Robbers (in Vertretung für Nuntius Ender und/oder Peter Wehr, Generalvikar des Erzbistums Berlin).

Robbers hat folgendes geschrieben:
Ein Staatskirchenvertrag ist ein außerordentlich modernes Mittel die Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln.

Er ist ein Beispiel konsensualer Rechtssetzung unter Einbeziehung der Betroffenen.

Verwaltungsrechtliche Verträge sind ein übliches Mittel.

Kirchen und Staat sind seit Jahren verläßliche Partner. Ohne Verträge ist dies sonst so nicht möglich.

Wir haben solche Verträge inzwischen in vielen Staaten. Man könnte fast sagen das deutsche Modell sei international übernommen.

Ohne Kirchen kann der Staat seinen Sozial - und Kulturauftrag nicht erfüllen.

Staatskirchenverträge sind Ausdruck staatlicher Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften.

Das vorliegende Konkordat beschränkt sich auf Minimalia, auf das Übliche in solchen Verträgen Abgeschlossene. Eine bloße Basis. Hierin ist nichts vom Herkömmlichen Abweichendes enthalten. Eine verläßliche Grundlage zum Weiterarbeiten. Es bleibt in der Zukunft noch einiges zu regeln.

Bezogen auf die Staatsleistungen bleibt zu sagen, dass eine Entschädigung für 200 Jahre zurückliegende Ereignisse - Reichsdeputationshauptschluß von 1803 - gar nicht so lange her ist: das ist gerade einmal dem Leben von zweieinhalb 80jährigen entsprechend.

Als Beispiel für andere ältere Verpflichtungen sei das französische Trennungsgesetz von 1905 genannt: auf Grund dieses Gesetzes hat der französische Staat immer noch eine Bauererhaltungspflicht für Kirchen und diese werden von den Kirchen unentgeltlich genutzt. Pfarrer erhalten häufig kleine Hausmeistergehälter für Instandsetzungsarbeiten kleinerer Art.

In Elsaß-Lothringen gilt das Trennungsgesetz von 1905 nicht.

Allgemein bleibt zu sagen: Der Staat kann das menschliche Bedürfnis nach Transzendenz nicht erfüllen. Er trägt aber eine Verantwortung für die Wahrnehmung dieses Bedürfnisses.

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Fluse
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Beitrag(#110843) Verfasst am: 01.04.2004, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein bleibt zu sagen: Der Staat kann das menschliche Bedürfnis nach Transzendenz nicht erfüllen. Er trägt aber eine Verantwortung für die Wahrnehmung dieses Bedürfnisses Pillepalle
Die ticken doch nicht ganz sauber! Böse
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Beitrag(#110851) Verfasst am: 01.04.2004, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zweiter angehörter Experte war Prof Renck aus Augsburg. Seine Ansichten können oben verlinktem Gutachten entnommen werden.

Dritter Experte war Prof Ulrich K. Preuß, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Politik, FU Berlin:

Preuß hat folgendes geschrieben:
Aus der Verfassung läßt sich kein rechtliches Hindernis für den Staat ableiten, Verträge vorliegender Art abzuschließen.

Suspekt erscheinen Kritikern aus demokratietheoretischer Perspektive zum einen der Sonderrechtscharakter solcher Verträge. Zum anderen vermag sich der Staat aus rechtlichen Bindungen nicht lösen ("pacta sunt servanda"), die er eingegangen ist.

Zum zweiten Argument ist zu sagen, dass der Staat Gesetze erlassen kann - auch wenn er sich dann vertragsbrüchig verhalten würde.

Mittels solcher Verträge kann die "passgenaue Steuerung eines Bereiches" erreicht werden.

Verträge senken die Kosten der Durchsetzung des Rechts.
Es gibt eine höhere Bereitschaft etwas einzuhalten, wenn etwas im Wege des Vertrages statt des Gesetzes abgeschlossen wird.

Der Kritik, dass das Konkordat teilweise überflüssige Wiederholungen enthält, ist indes zuzustimmen.
Verträge sollten nur dort abgeschlossen werden, wo Zweifelsfragen bestehen. Artikel 1 bis 3 und 8 bis 12 sind zumindest aus dieser Sicht problematisch.

Es ist eine offene Frage in der juristischen Wissenschaft, ob der Staat verpflichtet ist auch mit anderen Weltanschauungs- oder Religionsgemeinschaften ähnliche Verträge abzuschließen.

Frage 23 ist ablehnend zu beantworten.

Die kritisierte Gebührenfreiheit gilt auch für andere Relgions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sofern sie Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind.

Eine paritätische Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nicht auf Staatsleistungen bezogen werden. Dies ist eine Sonderfrage, die als solche auch von der DDR-Verfassung von 1949 so anerkannt wurde (nicht hingegen von der DDR-Verfassung von 1968). Danach gab es auch Leistungen an Religionsgemeinschaften in der DDR.

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Beitrag(#110855) Verfasst am: 01.04.2004, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Eben zitierte Frage 23, übrigens die letzte Frage die der Hauptausschuß den Experten stellen wollte, lautete folgendermaßen:

Frage23 hat folgendes geschrieben:
Inwieweit wird der vorliegende Staatsvertrag den besonderen Verhältnissen der Bevölkerungsstruktur in Brandenburg als weitgehend säkularisiertes Land gerecht bzw. in welcher Weise besteht Ergänzungsbedarf, um eine dieser Situation angepasste notwendige Missionierung politisch zu unterstützen?

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Beitrag(#110863) Verfasst am: 01.04.2004, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vierter angehörter "Experte" war Prof Muckel, Institut für Staatskirchenrecht, Uni Köln.

Muckel hat folgendes geschrieben:
Juristisch gibt es nicht das geringste auszusetzen am Vertrag. Vollkommen unbedenklich. Dies ist die ganz herrschende Meinung in der juristischen Wissenschaft.

Die äußerst geringen finanziellen Verpflichtungen des Landes Brandenburg aus dem Vertrag sind im Vergleich mit anderen Ländern angemessen.

Alleine das Erzbistum Brandenburg gibt für karitative Einrichtungen 2 Mio € jährlich aus.

Wiederholungen von Gesetzesbestimmungen im Vertrag sind nach ganz herrschender Meinung in der juristischen Wissenschaft verfassungsrechtlich unbedenklich.

Der Gesetzgeber kann den Vertrag gesetzlich verändern, auch wenn er vertragsbrüchig wird.

Die "Staatsleistungen" sind eine staatskirchenrechtlich komplizierte Materie.
Verträge nützen hier, weil sie Summen zusammenfassen und so Ablösungen ermöglichen.
Die "Staatsleistungen" sind durch Artikel 138 WRV garantiert.
Der Vertrag stellt hier eine "Bereinigungsleistung" dar und es geht nun nicht mehr um alte Verpflichtungen.

Der Gebührengesetzgeber in Brandenburg hat alle Körperschaften des öffentlichen Rechtes von Gebühren in Brandenburg freigestellt.

Der Vertrag ist von mir nicht politisch zu beurteilen, sondern juristisch. [Mehrfach von Muckel so oder so ähnlich herausgestellt.]

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Beitrag(#110878) Verfasst am: 01.04.2004, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Fünfter angehörter Experte war Prof Stefan Korioth, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Kirchenrecht, Uni München.

Korioth hat folgendes geschrieben:
Gegen den Vertrag gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es handelt sich bei Staatskirchenverträgen um ein modernes Instrument.
Auch in anderen Bereichen gewinnen Verträge immer größere Bedeutung zur besseren Durchsetzung.

Die Einzelregelungen dieses Vertrages liegen voll und ganz im Rahmen des Üblichen. Wiederholungen sind unschädich.

Parität bedeutet nicht "schematische Gleichbehandlung", sondern gezieltes und angemessenes Eingehen auf die besondere Lage einer jeweiligen Relgion.

[Nach Betonung eines engen Verständnisses von Artikel 138 I WRV] Es gibt keinen Anspruch auf paritätische Subventionierung.

Artikel 138 I WRV wirkt nach wie vor als Sperre gegenüber ablösungswilligen Landesgesetzgebern wegen Fehlen eines Bundesrahmengesetzes.

"Verträge schaffen Rechtssicherheit". Deswegen sind sie zu bejahen.

Die Existenz des Religionsverfassungsrechtes zeigt, dass der Staat Religionsgemeinschaften anders gegenübertreten möchte als anderen gesellschaftlichen Kräften.

Das Staatskirchenrecht ist ein "System der gemeinschaftlichen Kooperation zwischen Staat und Kirchen".

Es gibt durch den Vertrag eine langfristige Bindung des Staates gegenüber der katholischen Kirche. Es gibt keine Kündigungsklausel.
Aber eine solche einzugehen, sei eine politische Bewertungsfrage.

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Beitrag(#110885) Verfasst am: 01.04.2004, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sechster angehörter Experte war bereits oben erwähnter Prof Michael Germann aus Halle.

Germann hat folgendes geschrieben:
Den Ausführungen der Herren Robbers, Muckel und Korioth möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.
Es gibt einen großen Konsens in der Wissenschaft.

Die Funktion der Kooperation zwischen Staat und Kirchen ist die der "einvernehmlichen Konfliktvorsorge".

"Der Staat hat die Verpflichtung die Selbstbestimmung der Kirchen zu achten."

[oben geschildertes - bewußtes ? - Mißverständnis der Einlassungen Professor Rencks bezüglich "60" Lachen Einzelverträgen]

Die Leistungen an die katholische Kirche verkörpern sowieso bestehende Altverpflichtungen des Landes an die Kirche. Es handelt sich nur um eine "sinnvolle Bündelung".
"Eine einvernehmliche Ablösung über den Kapitalwert der Staatsleistungen wird durch Forderungsbündelung im Vertrag erleichert."

Der Vertrag stellt keinen Grund für Aufgeregtheiten im parlamentarischen Umfeld dar.

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Beitrag(#110894) Verfasst am: 01.04.2004, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Siebter Experte war nunmehr Volker Mueller als Präsident des DFW.
Von ihm habe ich ein schriftliches statement, dass ich auf Wunsch hier einstellen kann.

Achter Experte war Gerd Wartenberg vom HVBB.

Wartenberg hat folgendes geschrieben:
Es erscheint so, als ob der katholischen Kirche der Vertragsschluß selbst wichtiger sei als die eigentlichen Inhalte.

Der Vertrag sieht für die finanziellen Leistungen des Landes an die katholische Kirche für die Zukunft nur eine Erhöhungsmöglichkeit vor.

Es handelt sich bei der Regelung der finanziellen Verpflichtungen des Landes an die Kirche um eine Aushebelung des demokratisch-parlamentarischen Prinzips der Haushaltssouveränität.

Ungeachtet der Möglichkeit des Landesgesetzgebers anders als im Vertrag Gesetze zu erlassen, ist Vertragsbrüchigkeit eine psychologische Hemmschwelle.

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Beitrag(#110901) Verfasst am: 01.04.2004, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Neunter Experte war Herr Oberkonsistorialrat Gerhard Zeitz von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz.

Zeitz hat folgendes geschrieben:

Im vergangenen Jahr gab es eine gemeinsame Pressemitteilung der Herren Platzeck, Schönbohm und Huber [btw: alle in der Anhörung nicht anwesend], in der übereinstimmend die guten Erfahrungen mit dem Vertrag zwischen der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg und dem Land Brandenburg lobend erwähnt wurde.

Wieviele Mitglieder haben eigentlich die hier in der Anhörung vertretenen Weltanschauungsgemeinschaften?
Die evangelische Kirche in Brandenburg vertritt 19.5 % der brandenburgischen Bevölkerung, wobei gesagt werden muß, dass auch viele nicht in der Kirche organisierte Einwohner christliche Werte vertreten.
Viele Nichtmitglieder arbeiten auf lokaler Basis in Einrichtungen der evangelischen Kirche mit.

Der DFW-Hinweis, der DFW verträte 70% konfessionsloser Brandenburger sei problematisch. Es zähle doch die effektive Mitlgiederzahl.

Zahlungen zu Zeiten der DDR an die Kirchen seien als politisches Mittel eingesetzt worden. Ein hiervon unabhängiger Vertrag sei gerade deswegen wichtig.
"Nur Verträge schaffen Rechtssicherheit"

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Zuletzt bearbeitet von notkerbakker am 01.04.2004, 22:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#110913) Verfasst am: 01.04.2004, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zehnter Experte war Prof Wolfgang Rüfner vom "Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands" [tjaja, sowas gibts im weltanschaulich neutralen Staat] von der Uni Köln.

Er schloß sich gerne auch den Vorrednern Robbers, Muckel und Germann an.

Seinen einschläfernden Vortragsstil kannte ich schon von Verwaltungsrechtsvorlesungen an der Uni Köln, wo ich studierte.

Aber ebenso wusste ich, dass er gelegentlich einen "Aufwecker" bringen kann, auch wenn dieser dann kräftig an die Nullsubstanz gehen mag.

Diesmal wars die rhetorische Frage an die Kritiker, ob sie denn befürchteten, wenn denn das Land Brandenburg sich per Gesetz vertragsbrüchig gegenüber der kath Kirche verhielte, der Papst die Schweizer Garde in Brandenburg einmarschieren ließe.

Uiiiii, das war ein Lacher ... Lachen

Rüfner hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat inmer Wert gelegt auf die Kooperation zwischen Staat und Kirchen.

Die Kirche denkt in langen Zeiträumen. Deswegen sind die zuvor kritisierten Wiederholungen im Vertrag sinnvoll.
Durch diese Passagen erkennt die katholische Kirche den demokratischen Staat an.

Die katholische Kirche bekommt durch diesen Vertrag sowenig an finanziellen Mitteln gegenüber der evangelischen Kirche, dass man aus diesem Grunde eine Verfassungswidrigkeit des Vertrages annehmen könnte.

Der Staat macht kein schlechtes Geschäft, wenn man an die 2 Mio € denkt, die alleine von der katholischen Kirche an die Caritas gehen.

Es gibt nichts im Vertrag was für das Land Brandenburg besonders ungünstig wäre.

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Zuletzt bearbeitet von notkerbakker am 01.04.2004, 22:59, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#110944) Verfasst am: 01.04.2004, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Üblicherweise laufen Expertenanhörungen so ab, dass die Experten zu vom Ausschuß formulierten Fragen schriftlich Stellung beziehen (diese schriftlichen Stellungnahmen dürften idR wohl gar nicht gelesen werden, jedenfalls nicht von den Abgeordneten selbst).

In der Anhörung selbst gibt es dann eine Runde, in der die Experten mündlich Stellung beziehen.

Anschließend können dann Abgeordnete noch einmal nachfragen.

Der erste Abgeordnete, der fragte war ein junger Abgeordneter dessen Name ich akustisch nicht verstand und bei dem mir - trotz flüsterndes Nachfragens bei einem Nachbarn - nicht klar war, ob er von der CDU oder der DVU ist.

Er bedankte sich überschwänglich und weitschweifig bei den Kirchen für ihr soziales Engagment, insbesondere bei den Kindergärten und frage gezielter nach der sozialen Tätigkeit des DFW in Brandenburg.

Weiters äußerte sich der hier bereits vor einiger Zeit zitierte stellvertrende Fraktionsvorsitzende Vietze der PDS.
Er verlautbarte, dass die Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sich ja bereits in einer Sitzung mit der PDS-Fraktion geäußert hätten und das er prinzipiell einer vertragliche Regelung nicht im Wege stünde.
Er wollte aber noch einmal nach der fehlenden Kündigungsklausel fragen und ob insoweit verfassungs- und gesetzgeberische Kompetenz (herausgehobene Bindungswirkung) berührt sei.
Mit dem finanziellen Betrag von 1 Mio € "könne er umgehen".
Sein Problem sei hiermit wenn, dass die Weltanschauungsgemeinschaften letztlich nichts erhielten.

Einige weitere Expertenäußerungen im Anschluß an diese Fragen.

Robbers hat folgendes geschrieben:
Statt einer vertraglichen Kündigungsregelung gölten in diesem Rahmen eben die allgemeinen Regelgungen des Vertragsrechte und dessen Kündigungsvorschriften.

Als Vertreter der Wissenschaft frage er sich, warum es eigentlich eine solche Konfrontation zwischen Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften gebe.
Er könne sich das nicht erklären.


Wartenberg hat folgendes geschrieben:
Die Konfrontation entsteht durch den Staat, indem er Weltanschauungsgemeinschaften und Kirchen ungleich behandele.
Deswegen ja auch gerade die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz für alle Gemeinschaften.


Die klare Frage von Zeitz wie vom ersten fragenden Abgeordneten nach der konkreten Mitgliederzahl beantwortet Wartenberg dahingehend, der HVBB habe 1000 Mitglieder.

Zeitz hat folgendes geschrieben:
An vielen Stellen gibt es ja auch eine enge Zusammenarbeit zwischen evangelischer Kirche und HVD.


Preuß hat folgendes geschrieben:
Das Fehlen von Kündigungsklauseln hat auch damit zu tun, dass der Vertrag ja im wesentlich ein "Statusvertrag" und kein "Leistungsvertrag" sei.

Im Prinzip besteht ein gleicher Anspruch auf einen solchen Vertrag auch für den HVD.


Germann hat folgendes geschrieben:
Die 1 Mio € für die katholische Kirche und die 0 € für die Weltanschauungsgemeinschaften sind nicht vergleichbar: Ohne die Staatsleistungen sind vergleichbare Leistungen an die katholische Kirche ebenfalls bei Null.


Korioth hat folgendes geschrieben:
Der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechtes hat unmittelbar nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Dies ist nur dann der Fall, wenn speziell an diesen Status bestimmte Rechte geknüpft werden.

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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#123357) Verfasst am: 10.05.2004, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Robbers hat folgendes geschrieben:

Bezogen auf die Staatsleistungen bleibt zu sagen, dass eine Entschädigung für 200 Jahre zurückliegende Ereignisse - Reichsdeputationshauptschluß von 1803 - gar nicht so lange her ist: das ist gerade einmal dem Leben von zweieinhalb 80jährigen entsprechend.


Was ist das denn?! Geschockt

Die Jury auf der Couch sagt: Der Lacher war gut. 5 Punkte!

2 juristische Fachfragen schließen sich allerdings an:

1. Wie hoch sind eigentlich die Entschädigungen der RKK für die orthodoxen Serben bislang ausgefallen?
2. Ist damit zu rechnen, das diese Entschädigungszahlungen bis zum Jahr 2145 fortgesetzt werden?

Und seit wann entsprechen Staatsleistungen eigentlich dem Leben von 2,5 80jährigen? Und wer ist dieser halbe 80jährige? Kennt den jemand?

Na dann prost...
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#124709) Verfasst am: 14.05.2004, 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

Konkordat nun im Landtag beschlossen

Zitat:
Der brandenburgische Staatsvertrag mit der katholischen Kirche ist endgültig besiegelt. Der Landtag stimmte dem Vatikanvertrag gestern mit den Stimmen von SPD und CDU zu. Damit tritt das Konkordat in Kraft.

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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#127163) Verfasst am: 20.05.2004, 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

Friedrich Nietzsche hat folgendes geschrieben:
Aber irgendwann, in einer stärkeren Zeit, als diese morsche, selbstzweiflerische Gegenwart ist, muss er uns doch kommen, der erlösende Mensch der grossen Liebe und Verachtung, der schöpferische Geist, den seine drängende Kraft aus allem Abseits und Jenseits immer wieder wegtreibt, dessen Einsamkeit vom Volke missverstanden wird, wie als ob sie eine Flucht vor der Wirklichkeit sei—: während sie nur seine Versenkung, Vergrabung, Vertiefung in die Wirklichkeit ist, damit er einst aus ihr, wenn er wieder an’s Licht kommt, die Erlösung dieser Wirklichkeit heimbringe: ihre Erlösung von dem Fluche, den das bisherige Ideal auf sie gelegt hat. Dieser Mensch der Zukunft, der uns ebenso vom bisherigen Ideal erlösen wird, als von dem, was aus ihm wachsen musste, vom grossen Ekel, vom Willen zum Nichts, vom Nihilismus, dieser Glockenschlag des Mittags und der grossen Entscheidung, der den Willen wieder frei macht, der der Erde ihr Ziel und dem Menschen seine Hoffnung zurückgiebt, dieser Antichrist und Antinihilist, dieser Besieger Gottes und des Nichts—er muss einst kommen ...

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"Unwissenden scheint, wer Weises sagt, nicht klug zu sein." (Euripides)
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#130159) Verfasst am: 26.05.2004, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

RV-Newsletter vom 26.5.04

Zitat:
Platzeck würdigte die Arbeit der Kirchen in Schulen, Heimen, Beratungsstationen und Krankenhäusern. Es sei Ziel der Landesregierung, dass die Kirchen ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft behielten, erklärte der SPD-Politiker. Erzbischof Ender unterstrich das persönliche Engagement Platzecks für das Zustandekommen des Konkordats.

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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#186408) Verfasst am: 01.10.2004, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre es nicht mal an der Zeit, bei diesem Thread die Einstufung als "wichtig" rückgängig zu machen?
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