Zitat: |
Der Staatsvertrag zwischen Brandenburg und dem Heiligen Stuhl kann nicht wie geplant im März in Kraft treten. Die PDS und der Humanistische Verband haben nämlich Anfragen an das Konkordat. Sie kritisieren, durch den Vertrag werde die katholische Kirche gegenüber anderen Weltanschauungs-Organisationen privilegiert. Vor der Zweiten Lesung des Abkommens im Landtag sollen daher noch Experten zu den Regelungen angehört werden. Das bestätigte die Pressestelle des Landtags gegenüber Radio Vatikan. |
Zitat: |
Der schon im letzten November zwischen dem Vatikan und der Landesregierung unterzeichnete Staatsvertrag ist nach wie vor nicht durch das Parlament ratifiziert. Besonders strittige Punkte sind bei einer Anhörung am Donnerstag aber nicht vom Tisch geräumt worden. So kritisierte etwa Volker Müller für die Weltanschauungsgemeinschaften, dass der Staatsvertrag keine Kündigungsklausel habe, sondern Verpflichtungen "auf Ewigkeiten" festschreibe. |
Fluse hat folgendes geschrieben: |
Unten steht doch, das sonst 60 Einzelverträge abgeschlossen werden müssten! |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Wie geht es nun nach der Anhörung eigentlich weiter? |
Robbers hat folgendes geschrieben: |
Ein Staatskirchenvertrag ist ein außerordentlich modernes Mittel die Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln.
Er ist ein Beispiel konsensualer Rechtssetzung unter Einbeziehung der Betroffenen. Verwaltungsrechtliche Verträge sind ein übliches Mittel. Kirchen und Staat sind seit Jahren verläßliche Partner. Ohne Verträge ist dies sonst so nicht möglich. Wir haben solche Verträge inzwischen in vielen Staaten. Man könnte fast sagen das deutsche Modell sei international übernommen. Ohne Kirchen kann der Staat seinen Sozial - und Kulturauftrag nicht erfüllen. Staatskirchenverträge sind Ausdruck staatlicher Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften. Das vorliegende Konkordat beschränkt sich auf Minimalia, auf das Übliche in solchen Verträgen Abgeschlossene. Eine bloße Basis. Hierin ist nichts vom Herkömmlichen Abweichendes enthalten. Eine verläßliche Grundlage zum Weiterarbeiten. Es bleibt in der Zukunft noch einiges zu regeln. Bezogen auf die Staatsleistungen bleibt zu sagen, dass eine Entschädigung für 200 Jahre zurückliegende Ereignisse - Reichsdeputationshauptschluß von 1803 - gar nicht so lange her ist: das ist gerade einmal dem Leben von zweieinhalb 80jährigen entsprechend. Als Beispiel für andere ältere Verpflichtungen sei das französische Trennungsgesetz von 1905 genannt: auf Grund dieses Gesetzes hat der französische Staat immer noch eine Bauererhaltungspflicht für Kirchen und diese werden von den Kirchen unentgeltlich genutzt. Pfarrer erhalten häufig kleine Hausmeistergehälter für Instandsetzungsarbeiten kleinerer Art. In Elsaß-Lothringen gilt das Trennungsgesetz von 1905 nicht. Allgemein bleibt zu sagen: Der Staat kann das menschliche Bedürfnis nach Transzendenz nicht erfüllen. Er trägt aber eine Verantwortung für die Wahrnehmung dieses Bedürfnisses. |
Preuß hat folgendes geschrieben: |
Aus der Verfassung läßt sich kein rechtliches Hindernis für den Staat ableiten, Verträge vorliegender Art abzuschließen.
Suspekt erscheinen Kritikern aus demokratietheoretischer Perspektive zum einen der Sonderrechtscharakter solcher Verträge. Zum anderen vermag sich der Staat aus rechtlichen Bindungen nicht lösen ("pacta sunt servanda"), die er eingegangen ist. Zum zweiten Argument ist zu sagen, dass der Staat Gesetze erlassen kann - auch wenn er sich dann vertragsbrüchig verhalten würde. Mittels solcher Verträge kann die "passgenaue Steuerung eines Bereiches" erreicht werden. Verträge senken die Kosten der Durchsetzung des Rechts. Es gibt eine höhere Bereitschaft etwas einzuhalten, wenn etwas im Wege des Vertrages statt des Gesetzes abgeschlossen wird. Der Kritik, dass das Konkordat teilweise überflüssige Wiederholungen enthält, ist indes zuzustimmen. Verträge sollten nur dort abgeschlossen werden, wo Zweifelsfragen bestehen. Artikel 1 bis 3 und 8 bis 12 sind zumindest aus dieser Sicht problematisch. Es ist eine offene Frage in der juristischen Wissenschaft, ob der Staat verpflichtet ist auch mit anderen Weltanschauungs- oder Religionsgemeinschaften ähnliche Verträge abzuschließen. Frage 23 ist ablehnend zu beantworten. Die kritisierte Gebührenfreiheit gilt auch für andere Relgions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sofern sie Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind. Eine paritätische Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nicht auf Staatsleistungen bezogen werden. Dies ist eine Sonderfrage, die als solche auch von der DDR-Verfassung von 1949 so anerkannt wurde (nicht hingegen von der DDR-Verfassung von 1968). Danach gab es auch Leistungen an Religionsgemeinschaften in der DDR. |
Frage23 hat folgendes geschrieben: |
Inwieweit wird der vorliegende Staatsvertrag den besonderen Verhältnissen der Bevölkerungsstruktur in Brandenburg als weitgehend säkularisiertes Land gerecht bzw. in welcher Weise besteht Ergänzungsbedarf, um eine dieser Situation angepasste notwendige Missionierung politisch zu unterstützen? |
Muckel hat folgendes geschrieben: |
Juristisch gibt es nicht das geringste auszusetzen am Vertrag. Vollkommen unbedenklich. Dies ist die ganz herrschende Meinung in der juristischen Wissenschaft.
Die äußerst geringen finanziellen Verpflichtungen des Landes Brandenburg aus dem Vertrag sind im Vergleich mit anderen Ländern angemessen. Alleine das Erzbistum Brandenburg gibt für karitative Einrichtungen 2 Mio € jährlich aus. Wiederholungen von Gesetzesbestimmungen im Vertrag sind nach ganz herrschender Meinung in der juristischen Wissenschaft verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Gesetzgeber kann den Vertrag gesetzlich verändern, auch wenn er vertragsbrüchig wird. Die "Staatsleistungen" sind eine staatskirchenrechtlich komplizierte Materie. Verträge nützen hier, weil sie Summen zusammenfassen und so Ablösungen ermöglichen. Die "Staatsleistungen" sind durch Artikel 138 WRV garantiert. Der Vertrag stellt hier eine "Bereinigungsleistung" dar und es geht nun nicht mehr um alte Verpflichtungen. Der Gebührengesetzgeber in Brandenburg hat alle Körperschaften des öffentlichen Rechtes von Gebühren in Brandenburg freigestellt. Der Vertrag ist von mir nicht politisch zu beurteilen, sondern juristisch. [Mehrfach von Muckel so oder so ähnlich herausgestellt.] |
Korioth hat folgendes geschrieben: |
Gegen den Vertrag gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es handelt sich bei Staatskirchenverträgen um ein modernes Instrument.
Auch in anderen Bereichen gewinnen Verträge immer größere Bedeutung zur besseren Durchsetzung. Die Einzelregelungen dieses Vertrages liegen voll und ganz im Rahmen des Üblichen. Wiederholungen sind unschädich. Parität bedeutet nicht "schematische Gleichbehandlung", sondern gezieltes und angemessenes Eingehen auf die besondere Lage einer jeweiligen Relgion. [Nach Betonung eines engen Verständnisses von Artikel 138 I WRV] Es gibt keinen Anspruch auf paritätische Subventionierung. Artikel 138 I WRV wirkt nach wie vor als Sperre gegenüber ablösungswilligen Landesgesetzgebern wegen Fehlen eines Bundesrahmengesetzes. "Verträge schaffen Rechtssicherheit". Deswegen sind sie zu bejahen. Die Existenz des Religionsverfassungsrechtes zeigt, dass der Staat Religionsgemeinschaften anders gegenübertreten möchte als anderen gesellschaftlichen Kräften. Das Staatskirchenrecht ist ein "System der gemeinschaftlichen Kooperation zwischen Staat und Kirchen". Es gibt durch den Vertrag eine langfristige Bindung des Staates gegenüber der katholischen Kirche. Es gibt keine Kündigungsklausel. Aber eine solche einzugehen, sei eine politische Bewertungsfrage. |
Germann hat folgendes geschrieben: |
Den Ausführungen der Herren Robbers, Muckel und Korioth möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.
Es gibt einen großen Konsens in der Wissenschaft. Die Funktion der Kooperation zwischen Staat und Kirchen ist die der "einvernehmlichen Konfliktvorsorge". "Der Staat hat die Verpflichtung die Selbstbestimmung der Kirchen zu achten." [oben geschildertes - bewußtes ? - Mißverständnis der Einlassungen Professor Rencks bezüglich "60" Einzelverträgen] Die Leistungen an die katholische Kirche verkörpern sowieso bestehende Altverpflichtungen des Landes an die Kirche. Es handelt sich nur um eine "sinnvolle Bündelung". "Eine einvernehmliche Ablösung über den Kapitalwert der Staatsleistungen wird durch Forderungsbündelung im Vertrag erleichert." Der Vertrag stellt keinen Grund für Aufgeregtheiten im parlamentarischen Umfeld dar. |
Wartenberg hat folgendes geschrieben: |
Es erscheint so, als ob der katholischen Kirche der Vertragsschluß selbst wichtiger sei als die eigentlichen Inhalte.
Der Vertrag sieht für die finanziellen Leistungen des Landes an die katholische Kirche für die Zukunft nur eine Erhöhungsmöglichkeit vor. Es handelt sich bei der Regelung der finanziellen Verpflichtungen des Landes an die Kirche um eine Aushebelung des demokratisch-parlamentarischen Prinzips der Haushaltssouveränität. Ungeachtet der Möglichkeit des Landesgesetzgebers anders als im Vertrag Gesetze zu erlassen, ist Vertragsbrüchigkeit eine psychologische Hemmschwelle. |
Zeitz hat folgendes geschrieben: |
Im vergangenen Jahr gab es eine gemeinsame Pressemitteilung der Herren Platzeck, Schönbohm und Huber [btw: alle in der Anhörung nicht anwesend], in der übereinstimmend die guten Erfahrungen mit dem Vertrag zwischen der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg und dem Land Brandenburg lobend erwähnt wurde. Wieviele Mitglieder haben eigentlich die hier in der Anhörung vertretenen Weltanschauungsgemeinschaften? Die evangelische Kirche in Brandenburg vertritt 19.5 % der brandenburgischen Bevölkerung, wobei gesagt werden muß, dass auch viele nicht in der Kirche organisierte Einwohner christliche Werte vertreten. Viele Nichtmitglieder arbeiten auf lokaler Basis in Einrichtungen der evangelischen Kirche mit. Der DFW-Hinweis, der DFW verträte 70% konfessionsloser Brandenburger sei problematisch. Es zähle doch die effektive Mitlgiederzahl. Zahlungen zu Zeiten der DDR an die Kirchen seien als politisches Mittel eingesetzt worden. Ein hiervon unabhängiger Vertrag sei gerade deswegen wichtig. "Nur Verträge schaffen Rechtssicherheit" |
Rüfner hat folgendes geschrieben: |
Das Bundesverfassungsgericht hat inmer Wert gelegt auf die Kooperation zwischen Staat und Kirchen.
Die Kirche denkt in langen Zeiträumen. Deswegen sind die zuvor kritisierten Wiederholungen im Vertrag sinnvoll. Durch diese Passagen erkennt die katholische Kirche den demokratischen Staat an. Die katholische Kirche bekommt durch diesen Vertrag sowenig an finanziellen Mitteln gegenüber der evangelischen Kirche, dass man aus diesem Grunde eine Verfassungswidrigkeit des Vertrages annehmen könnte. Der Staat macht kein schlechtes Geschäft, wenn man an die 2 Mio € denkt, die alleine von der katholischen Kirche an die Caritas gehen. Es gibt nichts im Vertrag was für das Land Brandenburg besonders ungünstig wäre. |
Robbers hat folgendes geschrieben: |
Statt einer vertraglichen Kündigungsregelung gölten in diesem Rahmen eben die allgemeinen Regelgungen des Vertragsrechte und dessen Kündigungsvorschriften.
Als Vertreter der Wissenschaft frage er sich, warum es eigentlich eine solche Konfrontation zwischen Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften gebe. Er könne sich das nicht erklären. |
Wartenberg hat folgendes geschrieben: |
Die Konfrontation entsteht durch den Staat, indem er Weltanschauungsgemeinschaften und Kirchen ungleich behandele.
Deswegen ja auch gerade die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz für alle Gemeinschaften. |
Zeitz hat folgendes geschrieben: |
An vielen Stellen gibt es ja auch eine enge Zusammenarbeit zwischen evangelischer Kirche und HVD. |
Preuß hat folgendes geschrieben: |
Das Fehlen von Kündigungsklauseln hat auch damit zu tun, dass der Vertrag ja im wesentlich ein "Statusvertrag" und kein "Leistungsvertrag" sei.
Im Prinzip besteht ein gleicher Anspruch auf einen solchen Vertrag auch für den HVD. |
Germann hat folgendes geschrieben: |
Die 1 Mio € für die katholische Kirche und die 0 € für die Weltanschauungsgemeinschaften sind nicht vergleichbar: Ohne die Staatsleistungen sind vergleichbare Leistungen an die katholische Kirche ebenfalls bei Null. |
Korioth hat folgendes geschrieben: |
Der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechtes hat unmittelbar nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Dies ist nur dann der Fall, wenn speziell an diesen Status bestimmte Rechte geknüpft werden. |
Robbers hat folgendes geschrieben: |
Bezogen auf die Staatsleistungen bleibt zu sagen, dass eine Entschädigung für 200 Jahre zurückliegende Ereignisse - Reichsdeputationshauptschluß von 1803 - gar nicht so lange her ist: das ist gerade einmal dem Leben von zweieinhalb 80jährigen entsprechend. |
Zitat: |
Der brandenburgische Staatsvertrag mit der katholischen Kirche ist endgültig besiegelt. Der Landtag stimmte dem Vatikanvertrag gestern mit den Stimmen von SPD und CDU zu. Damit tritt das Konkordat in Kraft. |
Friedrich Nietzsche hat folgendes geschrieben: |
Aber irgendwann, in einer stärkeren Zeit, als diese morsche, selbstzweiflerische Gegenwart ist, muss er uns doch kommen, der erlösende Mensch der grossen Liebe und Verachtung, der schöpferische Geist, den seine drängende Kraft aus allem Abseits und Jenseits immer wieder wegtreibt, dessen Einsamkeit vom Volke missverstanden wird, wie als ob sie eine Flucht vor der Wirklichkeit sei—: während sie nur seine Versenkung, Vergrabung, Vertiefung in die Wirklichkeit ist, damit er einst aus ihr, wenn er wieder an’s Licht kommt, die Erlösung dieser Wirklichkeit heimbringe: ihre Erlösung von dem Fluche, den das bisherige Ideal auf sie gelegt hat. Dieser Mensch der Zukunft, der uns ebenso vom bisherigen Ideal erlösen wird, als von dem, was aus ihm wachsen musste, vom grossen Ekel, vom Willen zum Nichts, vom Nihilismus, dieser Glockenschlag des Mittags und der grossen Entscheidung, der den Willen wieder frei macht, der der Erde ihr Ziel und dem Menschen seine Hoffnung zurückgiebt, dieser Antichrist und Antinihilist, dieser Besieger Gottes und des Nichts—er muss einst kommen ... |
Zitat: |
Platzeck würdigte die Arbeit der Kirchen in Schulen, Heimen, Beratungsstationen und Krankenhäusern. Es sei Ziel der Landesregierung, dass die Kirchen ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft behielten, erklärte der SPD-Politiker. Erzbischof Ender unterstrich das persönliche Engagement Platzecks für das Zustandekommen des Konkordats. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde